Garantiebestimmungen

Bedingungen für erweiterte Herstellergarantie und Gewährleistung

 

  1. Atera übernimmt gegenüber dem Endkunden die Garantie, dass das Original-Atera-Produkt frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist.

 

  1. Die Garantiefrist beträgt 3 Jahre ab dem Kauf des Produktes beim Händler (Datum des Kaufbeleges).

 

  1. Ein eventueller Produktfehler muss vom Kunden innerhalb der Garantiefrist schriftlich gegenüber Atera oder gegenüber dem Verkäufer (Händler) geltend gemacht werden. Der Kunde muss das beanstandete Atera-Produkt dem Verkäufer (Händler) oder Atera kostenfrei übergeben/übersenden. Beizufügen ist die Originalrechnung mit Kaufdatum.

 

  1. Ist die Rüge berechtigt, wird der geltend gemachte Fehler nach Wahl von Atera durch Reparatur oder Lieferung eines neuen Atera-Produktes behoben. Das reparierte bzw. ersetzte Atera-Produkt wird dem Kunden kostenfrei übersandt.

 

Diese Garantie gilt in dem vorstehend beschriebenen Umfang und unter den oben genannten Voraussetzungen auch für einen künftigen Eigentümer des Produkts, der das Original des Kaufnachweises vorlegen kann.

 

  1. Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn

 

  1. das Produkt keine Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch einen von der normalen Bestimmung und den Vorgaben des Herstellers abweichenden Gebrauch verursacht sind;
  1. das Produkt keine Merkmale aufweist, die auf Reparaturen oder sonstige Eingriffe durch nicht autorisierte Werkstätten schließen lassen;
  2. die Fabrikationsnummer nicht entfernt, unkenntlich gemacht oder verändert wurde.

 

  1. Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer werden durch diese Garantie nicht berührt.
  2. Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland